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Sonntag, 24. Oktober 2021

BÜSUM - DIE ABWRACKERSTADT DER KULTURVANDALEN


Kutter ZUKUNFT kurz vor dem Abwracken


Kutter ZUKUNFT ist nun Geschichte

Als im Jahre 2020 der Kutter ZUKUNFT auf Geheiß lokaler Behörden abgewrackt wurde, ein äußerlich intaktes und formschönes Schiff, und ich auch durch meine Strafanzeigen dies nicht verhindern konnte, weil es den hiesigen Staatsanwaltschaften das deutsche maritime Kulturerbe am Arsch vorbei geht, dann habe ich verstanden, dass ich in einem Land der Kulturvandalen lebe, die wie die Barbaren damals das Kulturerbe mit blinder Zerstörungswut vernichten. 

Zu den Sanierungskosten ist Folgendes zu sagen: Für den Bau neuer Prachtsynagogen auf Staatskosten für dreistellige Millionenunsummen (wie in Hamburg für 130 Millionen) ist immer genug Geld da. Genauso wie für die Sanierung des Schiffs der Schande namens Gorch Fock (135 Millionen). Nun wisst ihr, in welch perversem Land ihr lebt. Und was für eine schäbige Stadt Büsum tatsächlich ist: EINE STADT DER ABWRACKER UND KULTURVANDALEN.

Jerzy Chojnowski

Traurige Kurzmeldung
Der Gaffelkutter „Margaretha“ sowie das Kulturdenkmal „Feuerland“ müssen leider wegen zu hoher Sanierungskosten beerdigt werden.
Sigmar Schwabe vom Förderkreis Kulturdenkmal Expeditionsschiff Feuerland e. V. berichtete auf der Jahreshauptversammlung des Museumshafenvereins, dass das traurige Thema Feuerland auf der gerade stattgefundenen Jahreshauptversammlung beerdigt worden sei. Das 1927 in Büsum gebaute Expeditionsschiff war 2006 nach Büsum zurückgekehrt und über Hamburg in Flensburg gelandet. Es sollte nach Sanierung im Büsumer Museumshafen seine Heimat finden. Der Kostenrahmen ließ jetzt jedoch nur einen Schlussstrich zu.
Das Schicksal des 110 Jahre alten Gaffelkutters Margaretha ist auf der Jahreshauptversammlung des Museumshafenvereins besiegelt worden, der Kostenrahmen für die Sanierung hat bei der Begutachtung eine Dimension erreicht, die nur noch das Abwracken ermöglicht.
Anbei zwei Fotos zu der besten Zeit der Schiffe.




Freitag, 20. August 2021

TEAKHOLZ FÜR DAS SCHIFF DER SCHANDE

 

Klage: Teakholz auf «Gorch Fock»,

dem Schiff der Schande

 dpa, 20.Aug.2021 

Umweltschützer tragen ihre Klage wegen angeblich illegalen Tropenholzes auf dem Segelschulschiff «Gorch Fock» nach mehreren juristischen Niederlagen vor das Bundesverfassungsgericht. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der WWF haben nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ihnen sei bisher ein rechtsstaatliches Verfahren verweigert worden, sagte ein WWF-Sprecher am Freitag in Berlin. Über den Gang zum Verfassungsgericht hatte zuerst das Nachrichtenportal «The Pioneer» berichtet. 

Bei der Generalsanierung des Marineseglers ist hartes Teakholz verbaut worden, das nach Auffassung der Umweltschützer illegal aus Myanmar importiert worden ist. DNR und WWF wollen erzwingen, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Einfuhr erneut überprüft und gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren einleitet. 

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte aber im April einen Eilantrag der Kläger ab, ebenso das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Juli. Das OVG bemängelte eine «exorbitante Aufblähung des Streitstoffs» durch die Verbände, was nicht in ein Eilverfahren gehöre. Der Rechtsanwalt des DNR spricht dagegen von einer willkürlichen Ablehnung der Eilanträge, er sieht einen Fall von «haarsträubender Justizverweigerung». 

Das Segelschulschiff «Gorch Fock» soll der Marine nach fast sechs Jahren Sanierung voller juristischer Streitereien, Insolvenzen und großen Kostensteigerungen am 30. September wieder übergeben werden.

Mittwoch, 2. Juni 2021

KBSU-SCHLUSSBERICHT ZUM ELBE5-DESASTER VORGELEGT


Heute, am 2. Juni 2021, ist auf 233 Seiten Papier der abschließende Untersuchungsbericht zum Schoner-ELBE-Desaster, das Anfang Juni 2019 geschah, erschienen.

Da es viel zu vertuschen gab, dauerte es geschlagene zwei Jahre um gut zu überlegen, was in den Text (nicht) einfließen sollte, um sich die Finger nicht zu verbrennen, sprich sich niemandem unbeliebt zu machen insbesondere aus der Tierwelt der Behörden und Politik.

Jeder kann sich nun selber ein Bild davon machen, wie eine an der ministeriellen Leine wie ein Hund kurz angeleinte deutsche Pseudo-Untersuchungsbehörde arbeitet... um niemandem weh zu tun.

Text der Pseudountersuchung unter dem Link:

https://www.bsu-bund.de/SharedDocs/pdf/DE/Unfallberichte/2021/Untersuchungsbericht_211_19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Infos zum Zwischenbericht finden Sie hier

https://hydrospace-info.blogspot.com/2020/06/zwischenbericht-der-kbsu-zu-elbe-5.html

Nach genauer Lektüre nehme ich dazu Stellung.

Jerzy Chojnowski

(Skipper, Segellehrer, Yachtberater)



Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung

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Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
— BSU —

Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung Logo 2010.jpg
Staatliche EbeneBund
StellungObere Bundesbehörde
AufsichtsbehördeBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
GründungJuni 2002
HauptsitzHamburg, Bernh.-Nocht-Str. 78
BehördenleitungUlf Kaspera, Direktor[1]
Bedienstete12[2]
Netzauftrittwww.bsu-bund.de
Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung befindet sich im Gebäude des BSH

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie hat die Aufgabe, Störungen, Vorkommnisse und vor allem Unfälle auf See mit Wasserfahrzeugen zu untersuchen. Diese Untersuchungen werden mit veröffentlichten Berichten abgeschlossen, die i. d. R. in Sicherheitsempfehlungen gipfeln. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung veröffentlicht zudem jährlich Statistiken über Unfälle und schwere Vorkommnisse auf See sowie einen jährlichen Tätigkeitsbericht.

In erster Linie soll die BSU Unfälle auf See untersuchen, um das „System Seefahrt“ sicherer zu machen. Demzufolge ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.

Geschichte,

In Deutschland werden Seeunfälle seit 1877 behördlich untersucht.[3] Bis 1986 oblag die erstinstanzliche Zuständigkeit den Seeämtern als Landesbehörden der Küstenländer an Nord- und Ostsee. Die Widerspruchsinstanz war das Reichs- bzw. seit 1950 das Bundesoberseeamt mit Sitz in Hamburg. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes,[4] das entschied, dass die Seeunfalluntersuchung ein Verwaltungsverfahren sei, und wegen des grundgesetzlichen Verbots der Mischverwaltung durch Landesbehörden (Seeämter) und Bundesbehörden (Bundesoberseeamt) wurden die Seeämter in der bisherigen Form aufgelöst und Untersuchungsausschüsse als Sonderstellen bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest eingerichtet (1. Oktober 1986).[5] Diese Untersuchungsausschüsse trugen weiterhin die Bezeichnung „Seeamt“. Sie hatten ihren Sitz in Emden, Bremerhaven, Hamburg und Kiel. Zum 3. Oktober 1990 wurde das Seeamt Rostock eingerichtet.

Durch die Neuordnung wurde das Bundesoberseeamt dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie organisatorisch zugeordnet. Gegen die Entscheidungen der Seeämter war Widerspruch zum Bundesoberseeamt, gegen seine Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg zulässig, das endgültig entschied. Unter bestimmten Bedingungen war eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässig. Seit Juni 2002 gibt es keine seemännisch besetzte Widerspruchsinstanz mehr. Das Bundesoberseeamt wurde aufgelöst und eine Widerspruchsstelle bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord eingerichtet (siehe auch Seeamt).

Rechtsgrundlagen heute sind das

  • Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen (Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz – SUG) vom 16. Juni 2002 (Umsetzung der Richtlinie 2009/18/EG zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr) sowie das
  • Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) vom 9. September 1998.

Die BSU kann für Gutachtenerstellungen freie Sachverständige verpflichten.

Siehe auch,

Literatur,

Weblinks,

Einzelnachweis,

  1.  Die BSU >> Organigramm. Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, abgerufen am 6. Februar 2021.
  2.  Bundeshaushaltsplan 2020 – Einzelplan 12 – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 26. August 2020 (Planstellen-/Stellenübersicht auf Seite 254).
  3.  Gesetz, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877
  4.  BVerwGE 32, 21
  5.  Seeunfalluntersuchungsgesetz vom 6. Dezember 1985; BT-Drs. 10/3312

Samstag, 13. März 2021

BEHÖRDLICHER KULTURVANDALISMUS - DEUTSCHLAND OHNE ZUKUNFT


Kutter ZUKUNFT in Büsum abgewrackt (2020)


Kutter ZUKUNFT in Büsum vor dem Abwracken (2020)

In Folge einer blinden Zerstörungswut, Unsensibilität für den Wert des deutschen materiellen Kulturguts und der argumentativen Uneinsichtigkeit ist aus dem wertvollen maritimen Kulturgut namens ZUKUNFT Kleinholz gemacht worden – all dies noch auf Kosten des Steuerzahlers in beträchtlicher Höhe von 30.000 Euro. Statt also einer von den Behörden veranlassten ERHALTUNGSAKTION, eine behördlich veranlasste ABWRACKAKTION. Die Absurdität und Irrationalität eines solchen zerstörerischen Vorgehens hätte hier nicht noch  größer sein können – das ist der absolute Höhepunkt.

Die Behörden versuchten ihrerseits das Problem mit dem Schiff loszuwerden und der Abwracker rieb sich die Hände vor Freude wegen der Menge Geld, die er durch die Erfüllung des lukrativen Auftrags einstreichen würde. Beide destruktiv wirkende Seiten spielten sich hier also in die Hände. Und alle, die ihnen unlieb in die Quere kamen, betrachteten sie als Feinde oder bestenfalls als lästige Spielverderber. Beide beriefen sich auf die angebliche Unumkehrbarkeit ihres destruktiven Handelns und auf die juristische Verworrenheit der Lage, die sie selbst herbeigeführt haben. Beiden bedeutete der historische Wert dieses seltenen maritimen Kulturgutes gar nichts und seine Denkmalschutzwürdigkeit war ihnen ein Fremdwort. Und das Kieler Denkmalschutzamt schaute dabei dem frevelhaften Geschehen skandalös schweigend und untätig zu. Wir haben hier offenbar mit Kulturwandalen zu tun, die sich wegen ihrer hemmungslosen Geldgier einerseits und rechthaberischen Stumpfsinnigkeit andererseits gerade am historischen Kulturgut des deutschen Volkes, das ihnen egal ist, vergingen. Und sie versuchten alles zu tun, um alle, die sie an dieser Destruktion hindern – die dem Steuerzahler satte 30.000 Euro zu Buche schlagen sollte – aus dem Spiel zu werfen. Das Vorgehen der Behörden war und ist nicht mehr und nicht weniger als ein kulturvandalistisches Zerstörungswerk. 

Die Argumente der Behörde, die zu dem skandalösen Abwrackbeschluss führten, waren die folgenden: 

-       Das Schiff  sei bereits untergegangen bzw. drohte wieder unterzugehen.

-  Der Eigentümer sei nicht eindeutig zu ermitteln; der juristische Streit darüber beschäftigt noch die Gerichte.

-  Der Eigentümer reagierte nicht auf die Aufforderung der Behörden, die sichere Schwimmfähigkeit des Schiffes herzustellen.

-       Aus dem Schiff traten kleine Mengen Öl aus und verschmutzten den Hafen.

-   Der Eigentümer ließ lange Zeit keine Aufsicht über und Pflege für das Schiff erkennen und investierte kein Geld, um das Schiff regelmäßig instandzusetzen.

-       Es lag die Vermutung nahe, dass das Schiff im Hafen unterzugehen drohte.

-       Dem Schiff wurde aufgrund dieser Umstände der Liegeplatz gekündigt worden.

-       Dem Eigner wurden Fristen gesetzt, die er unbeantwortet verstreichen ließ.

-   Es lag ein Gutachten vor, das festgestellt haben sollte, der materielle Wert des Schiffes sei gleich Null. 

Aufgrund dieser Umstände und in Sorge um die (vermeintliche und wie auch immer definierte) Sicherheit sah sich die Behörde im Recht hier einzuschreiten und zu veranlassen, das Schiff abzuwracken. Klingt alles logisch und verantwortungsbewusst? Keinesfalls! Ganz im Gegenteil. Bei den von den Behörden vorgebrachten Argumenten handelt es sich allesamt um unakzeptable und unzulässige Gründe für die Zerstörung eines Kulturguts. Und im Falle des hier ins Spiel gebrachten Gutachtens könnte es sich vermutlich oder sogar sehr wahrscheinlich um ein Gefälligkeitsgutachten handeln, das lediglich das feststellte, was von den Behörden erwartet wurde. Im Grunde ist der Unterschied zwischen denen, die wehrlose Kinder missbrauchen und denen, die wehrlose Schiffe abwracken, gering und die Ähnlichkeit groß: In beiden Fällen handelt es sich um gewissenlose und perverse Verbrecher. 

Zum äußerlichen Zustand des Schiffes 

Was aber die beiden Akteure nicht verhindern konnten, war meine erste Begutachtung seines äußeren Zustandes sowohl des Überwasser- als auch des Unterwasserschiffes, die ich nachfolgend zu Papier brachte und fotografisch dokumentierte. 

Es handelte sich hier um einen Spitzgatter von besonderer beeindruckender Schönheit, harmonischen Maßen und klassischen Linien, der sich sehr gut für den Umbau zu einem Segelkutter eignete. Kleine Schäden von eher kosmetischer Natur waren lediglich an der Schanze zu erkennen sowie an einigen Stellen oberer Plankengänge Rostflecken auf den Planken, die auf die Wirkung von Salz und Gerbsäure der Eiche auf die Nägel zurückzuführen waren. Der Plankenverlauf und ihre Lage oberhalb und unterhalb der Wasserlinie war perfekt. Keine einzige Planke war verzogen, aufgebläht, rissig, löchrig, gebrochen oder sonst wie beschädigt. Das Schiff schien demnach allein durch diesen äußerlichen Eindruck kerngesund zu sein.

Eine kleine Spalte am Plankenstoß im Unterwasserbereich war vermutlich ursächlich verantwortlich für das Leck und die daraus resultierenden Probleme. Die beigefügten Fotos dokumentieren diese Befunde. Dies konnte mit einem minimalen Kosten-, Arbeits- und Materialaufwand beseitigt werden. Weder der Abwracker noch sein Auftraggeber waren daran interessiert, das Unterwasserschiff reinigen zu lassen, um die Leckursachen eindeutig zu identifizieren. Daran erkannt man das Ausmaß der behördlichen kriminellen Fahrlässigkeit, die hier im Spiel ist.

Zur Verantwortung öffentlicher Hand für das maritime Kulturgut 

Historische Schiffe gehen oft in unseren Häfen unter, weil ihre Eigner von Seiten der Behörden keine flankierende Hilfe bekommen, weder finanzielle noch technische. Oder sie werden sogar im fahrtüchtigen Zustand im Rahmen einer groß angelegten Aktion gleich abgewrackt, wie dies in der Vergangenheit zu Hunderten bereits geschehen ist. Infolgedessen verwandeln sich unsere Häfen in leere gesichtslose Geisterhäfen, die nach und nach verschlicken, weil sie nicht mehr ausgebaggert da sie von niemandem genutzt werden; die anliegenden Werften und Zuliefererbetriebe sterben dort aus, Bootsbauberufe werden nicht mehr erlernt und praktiziert und auch für Touristen sind solch öde Orte nicht mehr reisewert. Der wirtschaftliche Kollaps ganzer Branchen und Regionen sind die Folge dieser verbohrten Kurzsichtigkeit und schlichten Dummheit. 

Hier treten also Leute auf den Plan, die aus idealistischen Motiven und aus Gründen einer Mitverantwortung für den Erhalt unseres historischen maritimen Erbes sich für den Erhalt solcher Schiffe einsetzen. Sie investieren Zeit, Geld und viel Mühe, manchmal sogar beträchtliche Investitionen, und werkeln jahre- wenn nicht jahrzehntelang am Schiff und kommen dennoch schließlich nicht zum Ziel, sondern ganz im Gegenteil aus Mangel staatlicher Unterstützung zusehen müssen, wie ihre Objekte zerfallen und ihr langes Engagement für eine gute und gesellschaftlich wertvolle Sache dennoch zunichte gemacht wird. 

Und solchen Leuten, die nicht nur ihre Finanzen arg strapazieren sondern auch ihre privaten Beziehungen und ihre Familie für diese gute Sache vernachlässigen und dabei sogar mit der Gefahr einer Scheidung konfrontiert werden… solchen Leuten werden von Seiten unserer grob fahrlässig untätigen Behörden in einer an Arroganz kaum zu überbietenden Art und Weise noch große Vorwürfe gemacht, sie hätten für die Instandsetzung ihrer Schiffe noch zu wenig Geld investiert und sich um ihre Schiffe noch mehr kümmern müssen als sie es ohnehin getan hatten. 

In wessen Verantwortung liegt bitte schön der Erhalt unseres historischen Kulturguts? Ist das nicht die Aufgabe des Staates, der genau für solche Zwecke sich mit wohl klingenden Denkmalschutzgesetzen schmückt? Viele Beispiele von in den Häfen untergegangenen und anschließend abgewrackten historischen Schiffen liefern harte Beweise dafür, dass sich der Staat hier aus dem Staub gemacht hat, dass er ihre Besitzer mit ihrer allein auf ihren Schultern lastenden tonnenschweren Aufgabe allein ließ und sie noch mit Strafen und anderen rigiden Maßnahmen belegte. Anstatt einer Erhaltungsaktion sind die Behörden schnell dabei, solchen Leuten die juristische Pistole an die Brust zu setzen, sie gerichtlich zu belangen und schließlich, um sich des Problems zu entledigen, rufen sie noch den Abwracker zur Hilfe, wie exemplarisch der Fall des Kutters ZUKUNFT zeigt. Der kriminelle Kulturvandalismus öffentlicher Hand könnte nicht noch größer, nicht noch skandalöser sein!!! Mit jenen Leuten, die unsere Denkmäler besudeln und vom Sockel reißen, steht hier die öffentliche Hand vereint in einer Reihe. 

Es handelte sich im Falle des Holzkutters ZUKUNFT, der im Sommer 2020 auf Veranlassung des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Herzog-Adolf-Straße 1, 25813 Husum, Telefon: 04841 667-0, poststelle.husum@lkn.landsh.de sinnlos abgewrackt wurde, um ein dankmalschutzwürdiges und solides Schiff aus deutscher Hand (gebaut in Niedersachsen in den 70er Jahren) von klassisch schöner Linienführung, dass um jeden Preis hätte erhalten werden müssen, gerade weil solche Schiffe nicht mehr gebaut werden. Er stellte einen immensen historischen Wert dar. Es ist nicht nur bedauerlich sondern zweifelsfrei  strafrechtlich relevant, wenn sowohl die Behörden als auch ihre Auftragnehmer sich an einer mutwilligen Zerstörung eines solch wertvollen Objekts beteiligen. Das behördliche Schreiben, das es dem Abwracker erlaubte ab dem 8. August 2020 mit der Abwrackaktion zu beginnen, sollte den Steuerzahler mit 30.000 € belasten. Der optische äußerliche Zustand des Kutters ZUKUNFT war, wie die beigefügten Fotos belegen, außer einiger Makeln von kosmetischem Belang einwandfrei. Die behördlich veranlasste und ohne die Zustimmung des Eigners durchgeführte Abwrackaktion war ein behördlicher Amoklauf und Kulturvandalismus zugleich.

Das Kulturvolk der Dänen hat für solche Fälle wie dieser einen Schiffserhaltungsfond (Skibbevaringsfonden) und eine entsprechende technische Infrastruktur auf die Beine gestellt, um seine maritimen Kulturgüter zu retten (http://www.skibsbevaringsfonden.dk/). Deutschlands Barbarenvolk hat als Antwort darauf nur eines: den blinden Kulturvandalismus.

Solange solche Kutter wie die ZUKUNFT abgewrackt werden, hat Deutschland definitiv KEINE ZUKUNFT.

Jerzy Chojnowski

PS. Ich habe versucht, das Schiff vor dem Abwracken zu retten, intervenierte bei den Beteiligten Akteuren des Frevels und weil es nichts brachte, erstattete ich bei mehreren Staatsanwaltschaften eine Strafanzeige

Doch keine von den vier von mir angeschriebenen Staatsanwaltschaften, die Hamburger, die Lübecker, die Itzehoer und die Flensburger, rührten sich, um das maritime Kulturgut vor der sinnlosen Zerstörung zu retten (Az. 309 Js 24336/20 und Az. 303 Js 26069/20 SA Itzehoe, Az. 107 Js 19227/20 GSA Schleswig, Az. 3002 Js 469/20 SA Hamburg, Az. 107 Js 19227/20 SA Flensburg, Az. 715 Js 41051/20 SA Lübeck). Die Zerstörung deutscher Kulturgüter geht diese Gangster nichts an. Ihre Vertreter, die sich mit juristischem Jargon und hehren Sprüchen schmücken und ihren Parasitenlohn einstreichen, erweisen sich dabei als sittlich verdorbene Individuen und ihre Institution als ein morscher, moralisch verrotteter Trümmerhaufen.