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Donnerstag, 17. Januar 2019

ANTRAG AUF ABERKENNUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT DEM YCW e.V.




17. Januar 2019

Jerzy Chojnowski
...

An das
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Herrn Boris Pistorius, Innenminister
Clemensstraße 17
30169 Hannover

Finanzamt Wilhelmshaven

Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V.

Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit
für den Mobbing-Verein
Yacht-Club Wilhelmshaven e.V. (YCW)

„Hau ab, wo du herkommst!“
(YCW-Mitglied inmitten einer Mitgliedergruppe)
 (mich aggressiv, brüllend und aufhetzerisch anpöbelnd)

Sehr geehrter Herr Pistorius,
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein in Wilhelmshaven ansässiger, eingetragener Wassersportverein namens
Yacht-Club Wilhelmshaven e.V. (YCW),

- beherrscht von  einer Clique rücksichtsloser Rüpel und Hetzer, die im Verein keine Mühe scheuen zu stänkern, zu wühlen, Intrigen und Hass zu schüren, mir hinter dem Rücken den guten Ruf zu zerstören und andere Clubmitglieder  gegen mich aufzuhetzen; wo gerade auf der Ebene der Entscheidungsträger Gebaren gepflegt werden, die gegen die elementarsten Regeln der Fairness, Sachlichkeit, Gerechtigkeit, Segelkameradschaft und gegen die guten Sitten verstoßen;

- dessen Mitglieder unmotivierten,  fremdenfeindlichen Hass untereinander schüren, andere verleumden und erniedrigend verhöhnen; wo ich mit offen feindseligem Fehlverhalten, mit Alltagsrassismus, Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit konfrontiert wurde, wo ich Demütigungen, Neid, Intrigen, Gängelei, Schikanen, Psychoterror, Verleumdungen, Fremdenfeindlichkeit, unmotivierter Feindschaft, Häme und Intoleranz primitivster Art ausgesetzt gewesen bin;

- dessen Vorstand sich hinter die Mobber stellt und ihnen den Rücken stärkt, anstatt mit aller Kraft und Autorität gegen sie vorzugehen; dessen Vorstand Mobbing-Hetze gegen mich gewähren lässt, aktiv unterstützt und selbst ausübt; wo also Hass, Neid, Intrigen, Feindseligkeit, Fremdenfeindlichkeit, Hatz, Aggressivität, Schikanen, Pöbelei, Häme (was man gewöhnlich mit einem Wort als Mobbing zusammenfasst) vom Vorstand  widerspruchslos hingenommen, toleriert, akzeptiert werden und wo bei derartigem Fehlverhalten die Vorstandsmitglieder nichts Anstößiges, Verwerfliches, Unerlaubtes und Gesetzwidriges daran finden, selbst wenn es von Funktionsträgern des Vereins praktiziert wird;

- dessen Stellvertreterposten von einem Choleriker mit unkontrollierten Wutausbrüchen besetzt ist, der urplötzlich in Rage geriet, der alle Register des Mobbings zieht und seinem Naturell keine Zügel anzulegen scheint; der einmal damit prahlte, als Gewalttäter einem Mann wegen Sitzplatzstreitigkeit in der Kneipe mit der Faust die Zähne ausgeschlagen zu haben;

- wo ich es mit Leuten zu tun bekam, so ignorant, dass sie die elementarsten demokratischen Rechte wie freie Meinungsäußerung, Kritik von Fehlverhalten, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Beschwerde- und Widerspruchsrecht nicht kannten, wo also die notwendige sachliche Aussprache im normal üblichen zivilen Rahmen nicht praktiziert werden konnte und kann, wo sich in Worten zu wehren, wenn man schikaniert wird, untersagt ist, als Majestätsbeleidigung als Attentat auf Personen und Sabotage von Vereinsorganen gilt (Beschwerden sind verboten und werden mit Vereinsrauswurf bestraft – so jedenfalls erging es mir und mein Schicksal ist kein Einzelfall);

- dessen Vorstand und Funktionsträger die Wahrheit über die Missstände im Verein unter Einsatz juristischer und satzungswidriger Mittel unterdrücken, das Vereinsmitglied in der Meinungsfreiheit massiv beschränken, in der Ausübung des Beschwerderechts unter Einsatz von Drohungen behindern und Beschwerden des Mitglieds wegen des Fehlverhaltens seiner Funktionsträger als Grund für seinen Ausschluss aus dem Verein rechtfertigen (Solche Missstände sind typisch für Kungelvereine, die es mit dem Gesetz und mit der Vereinsdemokratie nicht so genau nehmen);

- bei dem das Verhalten einzelner Funktionsträger von dreister Machtanmaßung gekennzeichnet ist, indem Sitzungen der Vereinsorgane zu einer Mobbing-Veranstaltung ausarten; wo Clubmitglieder von der Vereinsspitze als bevormundete Soldaten behandelt werden, die am liebsten mundtot zu gebrauchen sind, die man wie eine Verfügungsmasse behandeln darf und je nach Interessenlage im Handumdrehen problemlos entsorgen kann; wo menschliche Schicksale und Gesundheit des betroffenen Mitglieds ohne Bedeutung sind, weil Mitglieder dort nichts mehr bedeuten als Schachbrettfiguren, die man im Handumdrehen rausschmeißen und sogar nach dem gesetzwidrigen Rausschmiss weiterhin schikanieren kann; in dem Vereinsausschlüsse in einer satzungswidrigen und anstandslosen Nacht-und-Nebel-Schnellaktion (auch bei Abwesenheit aus Krankheitsgründen) vonstatten gehen;

- dessen konfliktscheue und führungsschwache Vorstandsvorsitzender es gleich ablehnte, meine Beschwerde gegen das Mobbing im Verein zur Kenntnis zu nehmen und meinte, er würde sich sonst „in eine kompromittierende Lage“ bringen und dann als Reaktion auf meine sachliche und begründete Kritik sich arrogant, anmaßend und unverschämt erlaubte, dabei unzulässigerweise Begrifflichkeiten aus dem Bereich der klinischen Psychologie zu missbrauchen indem er mir „Realitätsverlust“ unterstellte;

-  dessen Vorsitzender, dem an Führungsqualität und Courage fehlt sich mit den Übeltätern anzulegen, eine Rolle der Galionsfigur spielt, unfähig und unwillig, dort klar Schiff  zu machen (Hätte es einen standfesten, durchsetzungsfähigen, entschlossenen und kompetenten Vorsitzenden gegeben, der nicht lediglich die Rolle einer Galionsfigur gespielt hätte, wären Spannungen, Konflikte  und Missverständnisse konstruktiv, meinetwegen auch kontrovers, in offenen Aussprachen und vereinsintern erledigt worden. In jedem Fall aber mit Anstand und in sachlicher Form);

- dessen Vorstandsvorsitzender eine heuchlerische und anstandslose Werbung des Vereins mit seiner  angeblichen Freundlichkeit gegenüber Behinderten betreibt mit dem Ziel, Behinderte für Segelsport beim YCW zu begeistern und dafür noch finanzielle Unterstützung vom Behinderten Sportverband Niedersachsen kassiert, ungeachtet dessen, wie weit und schmerzlich Schein und Wirklichkeit beim YCW auseinanderklaffen, ungeachtet der Art und Weise, wie man mich dort als traumatisch schwerbelasteten Behinderten behandelte (Heuchelei pur!);

- wo unqualifizierten funktionalen Analphabeten (die nicht davor scheuen, Hass, Neid, Verleumdungen und Zerwürfnis im Verein zu schüren und Lügen zu verbreiten), die das Kulturgut des Schreibens noch nicht beherrschten, die ohne jedwede pädagogische Kompetenz, Allgemeinbildung und jedweden nautischen Hintergrund zu besitzen erlaubt ist, Behinderte, Jugendliche und Kinder zu betreuen (Dürfen überhaupt in solchem Milieu unsere Kinder sozialisiert werden?);

- bei dem dessen Satzung missachtet und dem Interesse einer dreisten Clique unterworfen wird, indem entgegen dem Grundsatz des Treu und Glauben beispielsweise geltende Vereinbarungen und Abmachungen mit dem Mitglied von Seiten des Vorstands abrupt und rechtswidrig gebrochen werden;

- der nicht einmal willens ist, für die Verkehrssicherheit, Ordnung und Unfallverhüttung auf seinem Gelände zu sorgen und auch nicht bereit, meine Arbeitsleistung, die darauf ausgerichtet war, zu honorieren;

- dessen Vorstand mir den Zugang zu meinem seit über sechs Jahren ungeschützt im Freien liegendem historischen Holzschiff (einem Kulturdenkmal ostpreußischer Bootsbaukunst) und Arbeit daran durch schikanöse, mit Androhung des Hausfriedensbruch belegtes Hausverbot verwehrt und die freie Verfügbarkeit meines Eigentums unmöglich macht und somit eine Beihilfe zur Sachbeschädigung des Privateigentums leistet;

- dessen Rädelsführer mir angedroht haben, mein historisches Schiff zu zerstören und bis es soweit ist schon seit Jahren versuchen, sich rechtswidrig meines historischen Eigentums zu bemächtigen; dabei  schrecken diese Ganoven auch nicht davor, Staatsbeamte zum Amtsmissbrauch zu verleiten;

- dessen Vorstände und Funktionsträger nicht davor scheuten, mich im Verein zu verleumden und vor Gericht  zu zerren und und die  sich nicht schämten, mit Hilfe der von ihnen eingespannten Winkeladvokaten in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit mir sich bei der Justiz noch beklagten, dass die Wahrheit über ihr frevelhaftes Treiben ans Licht kam;

- bei dem ein Reparaturauftrag am Vereinsobjekt im Volumen von ca. 30 000 Euro ohne Ausschreibung innerhalb des Vereinsklüngels zugunsten der Firma des zweiten Vorsitzenden vergeben wurde und somit die Arbeit des Vorstands den Verdacht der Untreue zum Schaden des Vereins nährt;

- dessen Machtclique einerseits aggressive Alkoholiker und Analphabeten behütet, milieufremde und passive Leute in den Verein aus Gefälligkeitsgründen  aufnimmt und andererseits engagierte und tüchtige Mitglieder sowie fachkundige und erfahrene Nautiker im Schnellverfahren rauswirft (negative Auslese!);

- dessen Funktionsträger den Club nicht als eine Gemeinschaftseinrichtung, die sie nur treuhänderisch zu verwalten hätten, sondern als Familienbesitz begreifen und als ihr Privateigentum behandeln;

- dessen Vorstand und Rädelsführer keinerlei Reue, kein Unrechtsbewusstsein, keine Einlenkungs- und Kompromissbereitschaft einer gütlichen Einigung zeigten sondern in streitlustiger und rachsüchtiger Manier alle solche Versuche seitens des Mitglieds scheitern ließ;

- dessen uneinsichtiger, inkompetenter und befangener Schlichtungsorgan namens Ehrenrat und sein Obmann notorisch scharfmachend Machtanmaßung und  Machtmissbrauch ausüben, indem sich der Ehrenrat als  willfähriger Handlanger des Vorstands versteht und indem dieser blanke Lügen als sog. Zeugenaussagen uneingeschränkt ad hoc selbst fingiert oder kritiklos akzeptiert;

- wo eine Handvoll Maulaufreißer, die zwar mit der Kulturtechnik des Schreibens erhebliche Probleme haben und nicht einmal richtig schreiben können, dafür aber um so mehr mit lautem und aggressivem Mundwerk glänzen, das Recht für sich in Anspruch nehmen, Mitglieder aus dem Verein rauszumobben, nur weil jene den Mut hatten, sich gegen diese Mobing-Clique zur Wehr zu setzen und ihr Paroli zu bieten;

- ein solcher aggressiver Klüngel, der jederzeit bereit ist, sich in ruchlosen Praktiken zu üben, meine Gesundheit zu ruinieren und meinem Schiff immensen nachhaltigen Schaden zuzufügen,

ist (trotz seiner der in seiner Satzung deklarierten hehren Zielen) kein gemeinnütziger, kein dem Gemeinwohl dienender Verein sondern ein in seinem Vorgehen außerhalb des geltenden Rechts und im Widerspruch mit guten Sitten agierender Klüngel, der vereinsintern Mobbing als praktikables Mittel etablierte, eine Clique, die sich ausschließlich ihren Eigeninteressen verschrieben hatte.

Dass solche skandalösen unhaltbaren Zustände das Vereinsleben vergifteten und den Hausfrieden untergruben keine Reklame für den Verein und kein Ruhmesblatt in seiner Geschichte ist, liegt auf der Hand. Aber für die Vereinsclique spielte dies offenbar keine Rolle. Den Ruf des Vereins, eine Schädigung seines Ansehens in der Öffentlichkeit hat sie ihren eigenen Interessen unterworfen.

Einem rechtsfähigen, gemeinnützigen Wassersportverein mit sportlicher, sozialer und geselliger  Zielsetzung obliegt eine hohe  gesellschaftliche Aufgabe hinsichtlich Pflege und Förderung der Gemeinschaft, des kameradschaftlichen Umgangs zueinander und des sozialen Engagements hinsichtlich der maritimen Schulung des jungen Nachwuchses und die Gewährleistung seines Zugangs zum Wassersport. Ein solcher Verein muss zum Wohle der Allgemeinheit einen Beitrag leisten und nicht eigen-wirtschaftliche Interessen verfolgen. Dem Betroffenen darf bei Streitigkeiten das wirksame Beschwerderecht nicht genommen werden. Die Satzung eines solchen Vereins muss dem Mitglied ein effektives Beschwerderecht einräumen und bei Streitigkeiten die Herbeiführung einer Entscheidung durch die Mitgliederversammlung und eine Berufung an die Sportgerichte berücksichtigen, damit nicht von vorn herein gezielt die Möglichkeit untergraben wird, eventuelle Fehlentscheidungen der Vereinsorgane intern zu korrigieren. Einem Mitglied, das über keine Mehrheit in einem solchen Verein verfügt, muss ein Minderheitsrecht als Schutzrecht gewährt werden.

All diese Kriterien erfüllt der YCW nicht. Der Vereinsausschluss erfolgt dort willkürlich im Schnellverfahren, wenn das Mitglied versucht, die Position der Clique zu gefährden und seine Rechte zu verteidigen. Die Wertevorstellung der Vereinsspitze fördert nicht das demokratische Staatswesen sondern das aus dem Kommiss mitgebrachten Kadavergehorsam. Wie aus den Ausführungen ersichtlich, ist auch eine selbstlose Unterstützung von behinderten hilfsbedürftigen Personen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, nicht gegeben. In der Freizeiteinrichtung  namens YCW in Wilhelmshaven muss man sich darauf einstellen, dass man dort Ressentiments spüren lässt, über die gemeinhin Türken oder Afrikaner klagen. Diese Clique hat mich der Vereinsmitgliedschaft, des Vereinslebens, meines Privateigentums und meiner Gesundheit beraubt. Was ich von Seiten der Vereinsleitung und von einigen Mitgliedern erlebt habe, ist willkürlich, niveaulos und ohne jeden Anstand. Ich bin beim YCW  Opfer einer Hetzkampagne geworden, gegen die ich mich gewehrt hatte. Damit auch in Zukunft die Auseinandersetzung mit meinen Beschwerden verhindert wird, damit alles beim Alten bleibt und solch rigide und aggressive Vorgehensweise gegen die Vereinsmitglieder weiterhin gelten kann, wurde ich aus dem Verein rechts-, satzungs- und sittenwidrig ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit meines Vereinsausschlusses bestätigte übrigens das Amtsgericht Norderstedt in seinem am 16.04.2015 verkündeten Urteil (Az.: 43 C 50/14). Auch dieses Urteil missachtete der Vereinsmob und schloss mich unter Zuhilfenahme von Lügen und Verleumdungen kurzerhand sofort abermals rechtswidrig aus dem Verein aus. Die Vereinsclique nimmt sich beim YCW das Recht, jeglichen ihnen nicht genehmen Kritiker, der ihr unliebsam in die Quere kommt, umgehend aus dem Verein zu entfernen. In einem Mobbing-Verein wird jeder, der kompromittierende Missstände ans Tageslicht bringt, umgehend rausgemobbt, eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht. Bei der Mafia geht es ähnlich zu. Nicht anders funktioniert es beim YCW.

Musste ich Derartiges widerspruchslos hinnehmen? Ist so etwas normal?  Knapp ein Jahr nach dem Ausbruch des Mobbing-Skandals beim YCW begann man in der Öffentlichkeit darüber zu diskutieren, als Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn mit folgender Aussage für Aufsehen sorgte:

„Ich habe darauf hinweisen wollen, dass es in unserer Gesellschaft einen weit verbreiteten, oft unterschwelligen Rassismus gibt. Dieses gesellschaftliche Problem darf man nicht totschweigen, sondern muss es offen ansprechen, um es zu bekämpfen.“

erklärte der Minister. Von diesem latent existierenden Phänomen blieb, wie mein Fall gezeigt hatte, auch dieser Yachtclub nicht verschont.

Entgegen und ungeachtet des in der Satzung deklarierten Vereinszwecks und dem Satzungswortlaut, trotz der irreführenden Werbung, die nur die Köpfe von Uninformierten und Naiven vernebelt, hat die tatsächliche Geschäftsführung des Vereins keinen ideellen Charakter. Sein Hauptzeck sind wirtschaftliche, eigennützige Vorteile einiger weniger, die davon profitieren. Der Zweck des YCW ist nicht nach außen gerichtete angeblich gemeinnützige Betätigung sondern ein Geschäftsbetrieb, der auf die Verschaffung wirtschaftlicher Vorteile für seine ihn willkürlich lenkende Clique ausgerichtet ist. Deshalb dürfte hier unter dem Aspekt der tatsächlichen Art der Vereinsbetätigung, die nach dem Gesetz entscheidend ist, von einem Idealverein nicht gesprochen werden. Der Verein verfolgt tatsächlich keine ideelle Zielrichtung, die im öffentlichen Interesse liegen würde. Es werden keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt, wo das allgemeine Wohl oder die Belange der Allgemeinheit gefördert werden. Der YCW leistet keinen uneigennützigen Beitrag für das Gemeinwesen. Nicht die Allgemeinheit wird gefördert sondern die Vereinsclique selbst. Der Kreis der die Förderung zugute kommt ist fest abgeschlossen. Der Verein lässt die Unterstützung seiner Clique zukommen und nicht dann, wenn die Allgemeinheit gefördert werden soll. Unterstützt werden regelmäßig die wirtschaftlichen Einzelinteressen. Die Mitgliedschaft im Verein steht der Allgemeinheit nur auf dem Papier offen, denn alle, die diesem Klüngel in die Quere kommen, werden umgehend aus dem Verein gedrängt.

Unter diesen Umständen ist der, mit der Vereinsgründung einst vielleicht verfolgte, ideelle Zweck des Vereins nicht mehr gegeben. Der Verein mit einer solchen Ausprägung verfolgt vorrangig oder ausschließlich eigennützige Zwecke. Aus den Satzungsbestimmungen ergibt sich täuschend nicht automatisch und nicht evident, dass es sich hier tatsächlich um einen verkappten Geschäftsbetrieb zugunsten eines Klüngels handelt. Die tatsächliche Betätigung des Vereins verstößt gegen das Gesetz und die guten Sitten. Die Sittenwidrigkeit und Gesetzwidrigkeit der tatsächlichen Zweckausrichtung und Betätigung der den Verein lenkenden Clique führt zur Unwirksamkeit des gesamten Gründungsvertrags und damit des Vereins selbst. Da der Verein nicht gemeinnützige sondern unmittelbar ausschließlich eigennützige Zwecke verfolgt, entfällt damit auch die Grundlage für steuerliche Spendenbegünstigung und die Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Zuschüsse.

Bandidos und Hells Angels (zu Deutsch: Banditen und Anbeter des Teufels) wurden in Hamburg bereits vor mehr als 20 Jahren verboten (in Schleswig-Holstein durch das Landesinnenministerium bekanntlich erst vor wenigen Jahren), in Niedersachsen dagegen treiben sie immer noch ihr Unwesen als rechtsfähige Vereine, die sich in den Medien sogar noch öffentlichkeitswirksam profilieren dürfen. Sie haben ein vereinsinternes kriminelles Recht etabliert, das mit dem geltenden Recht unvereinbar ist.

Beim YCW ist schon seit geraumer Zeit insofern Ähnliches zu beobachten, als dort mitnichten die vorgegebene und vorgetäuschte Gemeinnützigkeit im Interesse der Allgemeinheit regiert sondern der Eigennutz im Interesse der Vereinsclique. Einsatz zu fremden Gunsten, das Engagement, das nicht immer nur nach dem Eigennutz fragt, sondern auch nach dem der anderen, ist dort verpönt.

Wenn der Verein im Bereich des Aufnahme- und Ausschlussverfahrens Rechtsmissbrauch betreibt und regelmäßig Mobbing als praktikables Mittel der Vereinsgewalt einsetzt; wenn dieser Verein schon seit geraumer Zeit nicht bereit war als eine Integrationsstätte integrativ zu wirken; wenn dort statt sozialer Integration eine negative Auslese im Sinne des Vereinsklüngels stattfindet (sich zugehörig fühlen muss zwangsläufig mit einem abgesegneten Klientelverhältnis zur Vereinsclique verbunden sein); wenn bürgerschaftliches Engagement dort weder gestärkt noch gefördert wird, weil es dem Eigennutz der Clique im Wege steht und als Störfaktor empfunden wird; wenn ein Mitglied, das sich dort sozial engagieren will nur aus dem Blickwinkel wahrnehmen wird, der nur die Frage erlaubt: Bringt es dem Klüngel was oder bringt es nichts?, dann drängt sich die Frage auf, ob das Attribut der Gemeinnützigkeit für den YCW berechtigterweise vergeben wurde und dann darf die Gemeinnützigkeit dieses Vereins grundsätzlich in Frage gestellt werden. 

Dieser Zustand ist unerträglich, unhaltbar und unzumutbar und bei einem eingetragenen Verein allein aus rechtlichen Gründen unzulässig und moralisch verwerflich. Der Öffentlichkeit sollte es nicht gleichgültig sein, dass dieser Club, in dem solche Praktiken gepflegt werden, von staatlichen Stellen mit Geldern gefördert wird, für die der Steuerzahler aufkommt. Solch ein Verein darf weder von öffentlichen Geldern noch von der Spendenbereitschaft anderer profitieren noch Steuervergünstigungen genießen. Dieser Missbrauch muss verhindert werden.

Wenn derartige haarsträubende Zustände im Verein obwalten, wenn diese nicht durch die Organe des Vereins behebbar sind, wenn also schon seit Jahren (wenn nicht Jahrzehnten) keinerlei Besserung in Sicht, ist Handlungsbedarf nötig. Die Behörden dürfen nicht vor dem Vereinsmob kapitulieren. All dies begründet aus meiner Sicht die Austragung des Vereins aus dem Vereinsregister. Mangels konkreter, nachweisbarer gemeinnütziger Tätigkeit, die der Allgemeinheit dienen würde, dürfte auch die Gemeinnützigkeit des Vereins in steuerlicher Hinsicht, sprich seine Berechtigung für die Steuerbegünstigung nicht gegeben sein. Diese sollte dem Verein rückwirkend zum September 2012 entzogen werden.

Der Verein nimmt öffentliche Gelder (Zuschüsse) der Stadt Wilhelmshaven in Anspruch. Fördermittel fließen auch vom Behindertensportverband Niedersachsen. Ich fordere deshalb vom Behinderten Sportverband Niedersachsen, keine weiteren Gelder an den YCW zu zahlen. Soweit staatliche Gelder für die Betreuung Behinderter fließen, dürfen sie nicht dem YCW zugute kommen. Sie sollten künftig unterbleiben und nicht weiter an den YCW gelangen, jedenfalls solange der Verein die Bedingungen dafür nicht erfüllt. Aus denselben Gründen fordere ich von der Stadt Wilhelmshaven, jegliche staatlichen Zuschüsse an den YCW einzustellen, weil das Kriterium der Gemeinnützigkeit des Vereins nicht erfüllt ist. Die zuständige Finanzverwaltung ist dabei ihrerseits angehalten, entsprechende Schritte einzuleiten.

Daher wende ich mich, Herr Minister, an Sie persönlich und an die zuständigen Behörden mit dem o.g. Antrag und ersuche, alles zu unternehmen, damit dem Verein das Attribut seiner Gemeinnützigkeit aberkannt wird.  Vielleicht sollten Sie sich etwas in Wilhelmshaven umsehen. Da öffentliche Gelder vom Verein genommen werden, würde sich das Land Niedersachsen mit Sicherheit auch dafür interessieren, wie es im Inneren des Vereins aussieht. Das im Verein praktizierte Mobbing und die dunkle wenig vorzeigbare Seite des Vereins soll auch der Stadtverwaltung offen gelegt und der Öffentlichkeit über die Lokalpresse bekannt gegeben werden. Nicht nur die Justiz und die Behörden selbst haben die Pflicht sondern auch die Öffentlichkeit hat Recht darauf, tiefere Einblicke in die rauen rücksichtslosen Sitten des Ver-eins zu erhalten. Darüber hinaus wäre es ratsam über die amtliche Definition der Gemeinnützigkeit im Besonderen und über das Gemeinnützigkeitsrecht im Allgemeinen nachzudenken, denn der gemeine Nutzen ist nur selten da am Werke, wo man die Eigennützigkeit pflegt.

Übrigens: Auf die im Verein herrschenden Missstände habe ich sowohl die Behörden als auch die Presse bereits im Jahre 2013 hingewiesen (wie mein Leserbrief an die WZ, s. Anlage, beweist)  und habe bis dato deren adäquate Reaktion darauf vermisst. Der YCW ist der Öffentlichkeit und den Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig, insbesondere in der Frage des Umgangs von Verantwortlichen mit den Mitgliedern. Weil der Vorstand bisher nicht für Abhilfe sorgte und seiner Rechenschaftspflicht gegenüber Behörden, Medien und Sponsoren nicht nachgekommen war, sah ich mich in der Pflicht dafür zu sorgen, dass dies nunmehr wiederholt geschieht und beantrage nun, dem besagten Verein seine Gemeinnützigkeit abzuerkennen.


Mit freundlichen Grüßen



Jerzy Chojnowski


Anlage

LESERBRIEF DES BETROFFENEN
AN DIE WILHELMSHAVENER ZEITUNG



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