17. Januar 2019
Jerzy Chojnowski
...
An das
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Herrn Boris Pistorius, Innenminister
Clemensstraße 17
30169 Hannover
Finanzamt Wilhelmshaven
Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V.
Antrag auf Aberkennung der
Gemeinnützigkeit
für den Mobbing-Verein
Yacht-Club
Wilhelmshaven e.V. (YCW)
„Hau ab, wo du herkommst!“
(YCW-Mitglied inmitten einer Mitgliedergruppe)
(mich aggressiv,
brüllend und aufhetzerisch anpöbelnd)
Sehr
geehrter Herr Pistorius,
Sehr
geehrte Damen und Herren,
Ein in Wilhelmshaven ansässiger, eingetragener
Wassersportverein namens
Yacht-Club
Wilhelmshaven e.V. (YCW),
- beherrscht von
einer Clique rücksichtsloser Rüpel und Hetzer, die im Verein keine Mühe
scheuen zu stänkern, zu wühlen, Intrigen und Hass zu schüren, mir hinter dem
Rücken den guten Ruf zu zerstören und andere Clubmitglieder gegen mich aufzuhetzen; wo gerade auf der
Ebene der Entscheidungsträger Gebaren gepflegt werden, die gegen die
elementarsten Regeln der Fairness, Sachlichkeit, Gerechtigkeit,
Segelkameradschaft und gegen die guten Sitten verstoßen;
- dessen Mitglieder unmotivierten, fremdenfeindlichen Hass untereinander
schüren, andere verleumden und erniedrigend verhöhnen; wo ich mit offen
feindseligem Fehlverhalten, mit Alltagsrassismus, Ausgrenzung und
Fremdenfeindlichkeit konfrontiert wurde, wo ich Demütigungen, Neid, Intrigen,
Gängelei, Schikanen, Psychoterror, Verleumdungen, Fremdenfeindlichkeit,
unmotivierter Feindschaft, Häme und Intoleranz primitivster Art ausgesetzt
gewesen bin;
- dessen Vorstand sich hinter die Mobber stellt und ihnen
den Rücken stärkt, anstatt mit aller Kraft und Autorität gegen sie vorzugehen;
dessen Vorstand Mobbing-Hetze gegen mich gewähren lässt, aktiv unterstützt und
selbst ausübt; wo also Hass, Neid, Intrigen, Feindseligkeit,
Fremdenfeindlichkeit, Hatz, Aggressivität, Schikanen, Pöbelei, Häme (was man
gewöhnlich mit einem Wort als Mobbing zusammenfasst) vom Vorstand widerspruchslos hingenommen, toleriert,
akzeptiert werden und wo bei derartigem Fehlverhalten die Vorstandsmitglieder
nichts Anstößiges, Verwerfliches, Unerlaubtes und Gesetzwidriges daran finden,
selbst wenn es von Funktionsträgern des Vereins praktiziert wird;
- dessen Stellvertreterposten von einem Choleriker mit
unkontrollierten Wutausbrüchen besetzt ist, der urplötzlich in Rage geriet, der
alle Register des Mobbings zieht und seinem Naturell keine Zügel anzulegen
scheint; der einmal damit prahlte, als Gewalttäter einem Mann wegen
Sitzplatzstreitigkeit in der Kneipe mit der Faust die Zähne ausgeschlagen zu
haben;
- wo ich es mit Leuten zu tun bekam, so ignorant, dass sie
die elementarsten demokratischen Rechte wie freie Meinungsäußerung, Kritik von
Fehlverhalten, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Beschwerde- und
Widerspruchsrecht nicht kannten, wo also die notwendige sachliche Aussprache im
normal üblichen zivilen Rahmen nicht praktiziert werden konnte und kann, wo
sich in Worten zu wehren, wenn man schikaniert wird, untersagt ist, als
Majestätsbeleidigung als Attentat auf Personen und Sabotage von Vereinsorganen
gilt (Beschwerden sind verboten und werden mit Vereinsrauswurf bestraft – so
jedenfalls erging es mir und mein Schicksal ist kein Einzelfall);
- dessen Vorstand und Funktionsträger die Wahrheit über die
Missstände im Verein unter Einsatz juristischer und satzungswidriger Mittel
unterdrücken, das Vereinsmitglied in der Meinungsfreiheit massiv beschränken,
in der Ausübung des Beschwerderechts unter Einsatz von Drohungen behindern und
Beschwerden des Mitglieds wegen des Fehlverhaltens seiner Funktionsträger als
Grund für seinen Ausschluss aus dem Verein rechtfertigen (Solche Missstände
sind typisch für Kungelvereine, die es mit dem Gesetz und mit der
Vereinsdemokratie nicht so genau nehmen);
- bei dem das Verhalten einzelner Funktionsträger von
dreister Machtanmaßung gekennzeichnet ist, indem Sitzungen der Vereinsorgane zu
einer Mobbing-Veranstaltung ausarten; wo Clubmitglieder von der Vereinsspitze
als bevormundete Soldaten behandelt werden, die am liebsten mundtot zu
gebrauchen sind, die man wie eine Verfügungsmasse behandeln darf und je nach
Interessenlage im Handumdrehen problemlos entsorgen kann; wo menschliche
Schicksale und Gesundheit des betroffenen Mitglieds ohne Bedeutung sind, weil
Mitglieder dort nichts mehr bedeuten als Schachbrettfiguren, die man im
Handumdrehen rausschmeißen und sogar nach dem gesetzwidrigen Rausschmiss
weiterhin schikanieren kann; in dem Vereinsausschlüsse in einer
satzungswidrigen und anstandslosen Nacht-und-Nebel-Schnellaktion (auch bei
Abwesenheit aus Krankheitsgründen) vonstatten gehen;
- dessen konfliktscheue und führungsschwache
Vorstandsvorsitzender es gleich ablehnte, meine Beschwerde gegen das Mobbing im
Verein zur Kenntnis zu nehmen und meinte, er würde sich sonst „in eine
kompromittierende Lage“ bringen und dann als Reaktion auf meine sachliche und
begründete Kritik sich arrogant, anmaßend und unverschämt erlaubte, dabei
unzulässigerweise Begrifflichkeiten aus dem Bereich der klinischen Psychologie
zu missbrauchen indem er mir „Realitätsverlust“ unterstellte;
- dessen
Vorsitzender, dem an Führungsqualität und Courage fehlt sich mit den Übeltätern
anzulegen, eine Rolle der Galionsfigur spielt, unfähig und unwillig, dort klar
Schiff zu machen (Hätte es einen
standfesten, durchsetzungsfähigen, entschlossenen und kompetenten Vorsitzenden
gegeben, der nicht lediglich die Rolle einer Galionsfigur gespielt hätte, wären
Spannungen, Konflikte und Missverständnisse
konstruktiv, meinetwegen auch kontrovers, in offenen Aussprachen und
vereinsintern erledigt worden. In jedem Fall aber mit Anstand und in sachlicher
Form);
- dessen Vorstandsvorsitzender eine heuchlerische und anstandslose
Werbung des Vereins mit seiner
angeblichen Freundlichkeit gegenüber Behinderten betreibt mit dem Ziel,
Behinderte für Segelsport beim YCW zu begeistern und dafür noch finanzielle
Unterstützung vom Behinderten Sportverband Niedersachsen kassiert, ungeachtet
dessen, wie weit und schmerzlich Schein und Wirklichkeit beim YCW
auseinanderklaffen, ungeachtet der Art und Weise, wie man mich dort als
traumatisch schwerbelasteten Behinderten behandelte (Heuchelei pur!);
- wo unqualifizierten funktionalen Analphabeten (die nicht
davor scheuen, Hass, Neid, Verleumdungen und Zerwürfnis im Verein zu schüren
und Lügen zu verbreiten), die das Kulturgut des Schreibens noch nicht
beherrschten, die ohne jedwede pädagogische Kompetenz, Allgemeinbildung und
jedweden nautischen Hintergrund zu besitzen erlaubt ist, Behinderte,
Jugendliche und Kinder zu betreuen (Dürfen überhaupt in solchem Milieu unsere
Kinder sozialisiert werden?);
- bei dem dessen Satzung missachtet und dem Interesse einer
dreisten Clique unterworfen wird, indem entgegen dem Grundsatz des Treu und
Glauben beispielsweise geltende Vereinbarungen und Abmachungen mit dem Mitglied
von Seiten des Vorstands abrupt und rechtswidrig gebrochen werden;
- der nicht einmal willens ist, für die Verkehrssicherheit,
Ordnung und Unfallverhüttung auf seinem Gelände zu sorgen und auch nicht
bereit, meine Arbeitsleistung, die darauf ausgerichtet war, zu honorieren;
- dessen Vorstand mir den Zugang zu meinem seit über sechs
Jahren ungeschützt im Freien liegendem historischen Holzschiff (einem
Kulturdenkmal ostpreußischer Bootsbaukunst) und Arbeit daran durch schikanöse,
mit Androhung des Hausfriedensbruch belegtes Hausverbot verwehrt und die freie
Verfügbarkeit meines Eigentums unmöglich macht und somit eine Beihilfe zur
Sachbeschädigung des Privateigentums leistet;
- dessen Rädelsführer mir angedroht haben, mein historisches
Schiff zu zerstören und bis es soweit ist schon seit Jahren versuchen, sich rechtswidrig
meines historischen Eigentums zu bemächtigen; dabei schrecken diese Ganoven auch nicht davor,
Staatsbeamte zum Amtsmissbrauch zu verleiten;
- dessen Vorstände und Funktionsträger nicht davor scheuten, mich im Verein zu verleumden und vor Gericht zu zerren und und die sich nicht schämten, mit Hilfe der von ihnen
eingespannten Winkeladvokaten in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit mir sich bei der Justiz noch beklagten, dass die Wahrheit über ihr frevelhaftes Treiben ans Licht kam;
- bei dem ein Reparaturauftrag am Vereinsobjekt im Volumen
von ca. 30 000 Euro ohne Ausschreibung innerhalb des Vereinsklüngels zugunsten
der Firma des zweiten Vorsitzenden vergeben wurde und somit die Arbeit des
Vorstands den Verdacht der Untreue zum Schaden des Vereins nährt;
- dessen Machtclique einerseits aggressive Alkoholiker und
Analphabeten behütet, milieufremde und passive Leute in den Verein aus
Gefälligkeitsgründen aufnimmt und
andererseits engagierte und tüchtige Mitglieder sowie fachkundige und erfahrene
Nautiker im Schnellverfahren rauswirft (negative Auslese!);
- dessen Funktionsträger den Club nicht als eine
Gemeinschaftseinrichtung, die sie nur treuhänderisch zu verwalten hätten,
sondern als Familienbesitz begreifen und als ihr Privateigentum behandeln;
- dessen Vorstand und Rädelsführer keinerlei Reue, kein
Unrechtsbewusstsein, keine Einlenkungs- und Kompromissbereitschaft einer
gütlichen Einigung zeigten sondern in streitlustiger und rachsüchtiger Manier
alle solche Versuche seitens des Mitglieds scheitern ließ;
- dessen uneinsichtiger, inkompetenter und befangener
Schlichtungsorgan namens Ehrenrat und sein Obmann notorisch scharfmachend
Machtanmaßung und Machtmissbrauch
ausüben, indem sich der Ehrenrat als
willfähriger Handlanger des Vorstands versteht und indem dieser blanke
Lügen als sog. Zeugenaussagen
uneingeschränkt ad hoc selbst fingiert oder kritiklos akzeptiert;
- wo eine Handvoll Maulaufreißer, die zwar mit der
Kulturtechnik des Schreibens erhebliche Probleme haben und nicht einmal richtig
schreiben können, dafür aber um so mehr mit lautem und aggressivem Mundwerk
glänzen, das Recht für sich in Anspruch nehmen, Mitglieder aus dem Verein rauszumobben,
nur weil jene den Mut hatten, sich gegen diese Mobing-Clique zur Wehr zu setzen
und ihr Paroli zu bieten;
- ein solcher aggressiver Klüngel, der jederzeit bereit ist,
sich in ruchlosen Praktiken zu üben, meine Gesundheit zu ruinieren und meinem
Schiff immensen nachhaltigen Schaden zuzufügen,
ist (trotz seiner
der in seiner Satzung deklarierten hehren Zielen) kein gemeinnütziger, kein dem
Gemeinwohl dienender Verein sondern ein in seinem Vorgehen außerhalb des
geltenden Rechts und im Widerspruch mit guten Sitten agierender Klüngel, der
vereinsintern Mobbing als praktikables Mittel etablierte, eine Clique, die sich
ausschließlich ihren Eigeninteressen verschrieben hatte.
Dass solche skandalösen unhaltbaren Zustände das
Vereinsleben vergifteten und den Hausfrieden untergruben keine Reklame für den Verein
und kein Ruhmesblatt in seiner Geschichte ist, liegt auf der Hand. Aber für die
Vereinsclique spielte dies offenbar keine Rolle. Den Ruf des Vereins, eine
Schädigung seines Ansehens in der Öffentlichkeit hat sie ihren eigenen
Interessen unterworfen.
Einem rechtsfähigen, gemeinnützigen Wassersportverein mit
sportlicher, sozialer und geselliger
Zielsetzung obliegt eine hohe
gesellschaftliche Aufgabe hinsichtlich Pflege und Förderung der Gemeinschaft,
des kameradschaftlichen Umgangs zueinander und des sozialen Engagements
hinsichtlich der maritimen Schulung des jungen Nachwuchses und die
Gewährleistung seines Zugangs zum Wassersport. Ein solcher Verein muss zum
Wohle der Allgemeinheit einen Beitrag leisten und nicht eigen-wirtschaftliche
Interessen verfolgen. Dem Betroffenen darf bei Streitigkeiten das wirksame
Beschwerderecht nicht genommen werden. Die Satzung eines solchen Vereins muss
dem Mitglied ein effektives Beschwerderecht einräumen und bei Streitigkeiten
die Herbeiführung einer Entscheidung durch die Mitgliederversammlung und eine
Berufung an die Sportgerichte berücksichtigen, damit nicht von vorn herein
gezielt die Möglichkeit untergraben wird, eventuelle Fehlentscheidungen der
Vereinsorgane intern zu korrigieren. Einem Mitglied, das über keine Mehrheit in
einem solchen Verein verfügt, muss ein Minderheitsrecht als Schutzrecht gewährt
werden.
All diese Kriterien erfüllt der YCW nicht. Der
Vereinsausschluss erfolgt dort willkürlich im Schnellverfahren, wenn das
Mitglied versucht, die Position der Clique zu gefährden und seine Rechte zu
verteidigen. Die Wertevorstellung der Vereinsspitze fördert nicht das
demokratische Staatswesen sondern das aus dem Kommiss mitgebrachten
Kadavergehorsam. Wie aus den Ausführungen ersichtlich, ist auch eine selbstlose
Unterstützung von behinderten hilfsbedürftigen Personen, die aufgrund ihrer
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen
sind, nicht gegeben. In der Freizeiteinrichtung
namens YCW in Wilhelmshaven muss man sich darauf einstellen, dass man
dort Ressentiments spüren lässt, über die gemeinhin Türken oder Afrikaner
klagen. Diese Clique hat mich der Vereinsmitgliedschaft, des Vereinslebens,
meines Privateigentums und meiner Gesundheit beraubt. Was ich von Seiten der Vereinsleitung
und von einigen Mitgliedern erlebt habe, ist willkürlich, niveaulos und ohne
jeden Anstand. Ich bin beim YCW Opfer
einer Hetzkampagne geworden, gegen die ich mich gewehrt hatte. Damit auch in
Zukunft die Auseinandersetzung mit meinen Beschwerden verhindert wird, damit
alles beim Alten bleibt und solch rigide und aggressive Vorgehensweise gegen
die Vereinsmitglieder weiterhin gelten kann, wurde ich aus dem Verein rechts-,
satzungs- und sittenwidrig ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit meines Vereinsausschlusses
bestätigte übrigens das Amtsgericht Norderstedt in seinem am 16.04.2015 verkündeten Urteil (Az.: 43 C 50/14).
Auch dieses Urteil missachtete der Vereinsmob und schloss mich unter
Zuhilfenahme von Lügen und Verleumdungen kurzerhand sofort abermals
rechtswidrig aus dem Verein aus. Die Vereinsclique nimmt sich beim YCW das
Recht, jeglichen ihnen nicht genehmen Kritiker, der ihr unliebsam in die Quere
kommt, umgehend aus dem Verein zu entfernen. In einem Mobbing-Verein wird
jeder, der kompromittierende Missstände ans Tageslicht bringt, umgehend
rausgemobbt, eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht. Bei der Mafia geht es
ähnlich zu. Nicht anders funktioniert es beim YCW.
Musste ich Derartiges widerspruchslos hinnehmen? Ist so
etwas normal? Knapp ein Jahr nach dem
Ausbruch des Mobbing-Skandals beim YCW begann man in der Öffentlichkeit darüber
zu diskutieren, als Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn mit folgender Aussage
für Aufsehen sorgte:
„Ich habe darauf hinweisen wollen, dass es in unserer
Gesellschaft einen weit verbreiteten, oft unterschwelligen Rassismus gibt.
Dieses gesellschaftliche Problem darf man nicht totschweigen, sondern muss es
offen ansprechen, um es zu bekämpfen.“
erklärte der Minister. Von diesem latent existierenden Phänomen
blieb, wie mein Fall gezeigt hatte, auch dieser Yachtclub nicht verschont.
Entgegen und ungeachtet des in der Satzung deklarierten
Vereinszwecks und dem Satzungswortlaut, trotz der irreführenden Werbung, die
nur die Köpfe von Uninformierten und Naiven vernebelt, hat die tatsächliche
Geschäftsführung des Vereins keinen ideellen Charakter. Sein Hauptzeck sind
wirtschaftliche, eigennützige Vorteile einiger weniger, die davon profitieren.
Der Zweck des YCW ist nicht nach außen gerichtete angeblich gemeinnützige
Betätigung sondern ein Geschäftsbetrieb, der auf die Verschaffung
wirtschaftlicher Vorteile für seine ihn willkürlich lenkende Clique
ausgerichtet ist. Deshalb dürfte hier unter dem Aspekt der tatsächlichen Art
der Vereinsbetätigung, die nach dem Gesetz entscheidend ist, von einem
Idealverein nicht gesprochen werden. Der Verein verfolgt tatsächlich keine
ideelle Zielrichtung, die im öffentlichen Interesse liegen würde. Es werden
keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt, wo das allgemeine Wohl oder die Belange
der Allgemeinheit gefördert werden. Der YCW leistet keinen uneigennützigen
Beitrag für das Gemeinwesen. Nicht die Allgemeinheit wird gefördert sondern die
Vereinsclique selbst. Der Kreis der die Förderung zugute kommt ist fest
abgeschlossen. Der Verein lässt die Unterstützung seiner Clique zukommen und
nicht dann, wenn die Allgemeinheit gefördert werden soll. Unterstützt werden
regelmäßig die wirtschaftlichen Einzelinteressen. Die Mitgliedschaft im Verein
steht der Allgemeinheit nur auf dem Papier offen, denn alle, die diesem Klüngel
in die Quere kommen, werden umgehend aus dem Verein gedrängt.
Unter diesen Umständen ist der, mit der Vereinsgründung
einst vielleicht verfolgte, ideelle Zweck des Vereins nicht mehr gegeben. Der
Verein mit einer solchen Ausprägung verfolgt vorrangig oder ausschließlich
eigennützige Zwecke. Aus den Satzungsbestimmungen ergibt sich täuschend nicht
automatisch und nicht evident, dass es sich hier tatsächlich um einen
verkappten Geschäftsbetrieb zugunsten eines Klüngels handelt. Die tatsächliche
Betätigung des Vereins verstößt gegen das Gesetz und die guten Sitten. Die
Sittenwidrigkeit und Gesetzwidrigkeit der tatsächlichen Zweckausrichtung und
Betätigung der den Verein lenkenden Clique führt zur Unwirksamkeit des gesamten
Gründungsvertrags und damit des Vereins selbst. Da der Verein nicht
gemeinnützige sondern unmittelbar ausschließlich eigennützige Zwecke verfolgt,
entfällt damit auch die Grundlage für steuerliche Spendenbegünstigung und die
Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Zuschüsse.
Bandidos und Hells Angels
(zu Deutsch: Banditen und Anbeter des Teufels) wurden in Hamburg bereits vor
mehr als 20 Jahren verboten (in Schleswig-Holstein durch das
Landesinnenministerium bekanntlich erst vor wenigen Jahren), in Niedersachsen
dagegen treiben sie immer noch ihr Unwesen als rechtsfähige Vereine, die sich
in den Medien sogar noch öffentlichkeitswirksam profilieren dürfen. Sie haben
ein vereinsinternes kriminelles Recht etabliert, das mit dem geltenden Recht
unvereinbar ist.
Beim YCW ist
schon seit geraumer Zeit insofern Ähnliches zu beobachten, als dort mitnichten
die vorgegebene und vorgetäuschte Gemeinnützigkeit im Interesse der
Allgemeinheit regiert sondern der Eigennutz im Interesse der Vereinsclique.
Einsatz zu fremden Gunsten, das Engagement, das nicht immer nur nach dem
Eigennutz fragt, sondern auch nach dem der anderen, ist dort verpönt.
Wenn der Verein
im Bereich des Aufnahme- und Ausschlussverfahrens Rechtsmissbrauch betreibt und
regelmäßig Mobbing als praktikables Mittel der Vereinsgewalt einsetzt; wenn
dieser Verein schon seit geraumer Zeit nicht bereit war als eine
Integrationsstätte integrativ zu wirken; wenn dort statt sozialer Integration
eine negative Auslese im Sinne des Vereinsklüngels stattfindet (sich zugehörig
fühlen muss zwangsläufig mit einem abgesegneten Klientelverhältnis zur
Vereinsclique verbunden sein); wenn bürgerschaftliches Engagement dort weder
gestärkt noch gefördert wird, weil es dem Eigennutz der Clique im Wege steht
und als Störfaktor empfunden wird; wenn ein Mitglied, das sich dort sozial
engagieren will nur aus dem Blickwinkel wahrnehmen wird, der nur die Frage
erlaubt: Bringt es dem Klüngel was oder bringt es nichts?, dann drängt sich die
Frage auf, ob das Attribut der Gemeinnützigkeit für den YCW berechtigterweise
vergeben wurde und dann darf die Gemeinnützigkeit dieses Vereins grundsätzlich
in Frage gestellt werden.
Dieser Zustand
ist unerträglich, unhaltbar und unzumutbar und bei einem eingetragenen Verein
allein aus rechtlichen Gründen unzulässig und moralisch verwerflich. Der
Öffentlichkeit sollte es nicht gleichgültig sein, dass dieser Club, in dem
solche Praktiken gepflegt werden, von staatlichen Stellen mit Geldern gefördert
wird, für die der Steuerzahler aufkommt. Solch ein Verein darf weder von
öffentlichen Geldern noch von der Spendenbereitschaft anderer profitieren noch
Steuervergünstigungen genießen. Dieser Missbrauch muss verhindert werden.
Wenn derartige
haarsträubende Zustände im Verein obwalten, wenn diese nicht durch die Organe
des Vereins behebbar sind, wenn also schon seit Jahren (wenn nicht Jahrzehnten)
keinerlei Besserung in Sicht, ist Handlungsbedarf nötig. Die Behörden dürfen
nicht vor dem Vereinsmob kapitulieren. All dies begründet aus meiner Sicht die
Austragung des Vereins aus dem Vereinsregister. Mangels konkreter,
nachweisbarer gemeinnütziger Tätigkeit, die der Allgemeinheit dienen würde,
dürfte auch die Gemeinnützigkeit des Vereins in steuerlicher Hinsicht, sprich
seine Berechtigung für die Steuerbegünstigung nicht gegeben sein. Diese sollte
dem Verein rückwirkend zum September 2012 entzogen werden.
Der Verein nimmt
öffentliche Gelder (Zuschüsse) der Stadt Wilhelmshaven in Anspruch.
Fördermittel fließen auch vom Behindertensportverband Niedersachsen. Ich
fordere deshalb vom Behinderten Sportverband Niedersachsen, keine weiteren
Gelder an den YCW zu zahlen. Soweit staatliche Gelder für die Betreuung
Behinderter fließen, dürfen sie nicht dem YCW zugute kommen. Sie sollten
künftig unterbleiben und nicht weiter an den YCW gelangen, jedenfalls solange
der Verein die Bedingungen dafür nicht erfüllt. Aus denselben Gründen fordere
ich von der Stadt Wilhelmshaven, jegliche staatlichen Zuschüsse an den YCW
einzustellen, weil das Kriterium der Gemeinnützigkeit des Vereins nicht erfüllt
ist. Die zuständige Finanzverwaltung ist dabei ihrerseits angehalten,
entsprechende Schritte einzuleiten.
Daher wende ich
mich, Herr Minister, an Sie persönlich und an die zuständigen Behörden mit dem
o.g. Antrag und ersuche, alles zu unternehmen, damit dem Verein das Attribut
seiner Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
Vielleicht sollten Sie sich etwas in Wilhelmshaven umsehen. Da öffentliche Gelder
vom Verein genommen werden, würde sich das Land Niedersachsen mit Sicherheit
auch dafür interessieren, wie es im Inneren des Vereins aussieht. Das im Verein
praktizierte Mobbing und die dunkle wenig vorzeigbare Seite des Vereins soll
auch der Stadtverwaltung offen gelegt und der Öffentlichkeit über die
Lokalpresse bekannt gegeben werden. Nicht
nur die Justiz und die Behörden selbst haben die Pflicht sondern auch die
Öffentlichkeit hat Recht darauf, tiefere Einblicke in die rauen rücksichtslosen
Sitten des Ver-eins zu erhalten. Darüber hinaus wäre es ratsam über die
amtliche Definition der Gemeinnützigkeit im Besonderen und über das
Gemeinnützigkeitsrecht im Allgemeinen nachzudenken, denn der gemeine Nutzen ist
nur selten da am Werke, wo man die Eigennützigkeit pflegt.
Übrigens: Auf die im Verein herrschenden Missstände habe ich
sowohl die Behörden als auch die Presse bereits im Jahre 2013 hingewiesen (wie
mein Leserbrief an die WZ, s. Anlage, beweist)
und habe bis dato deren adäquate Reaktion darauf vermisst. Der YCW ist
der Öffentlichkeit und den Behörden gegenüber rechenschaftspflichtig,
insbesondere in der Frage des Umgangs von Verantwortlichen mit den Mitgliedern.
Weil der Vorstand bisher nicht für Abhilfe sorgte und seiner
Rechenschaftspflicht gegenüber Behörden, Medien und Sponsoren nicht
nachgekommen war, sah ich mich in der Pflicht dafür zu sorgen, dass dies
nunmehr wiederholt geschieht und beantrage nun, dem besagten Verein seine
Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Jerzy Chojnowski
Anlage
LESERBRIEF DES BETROFFENEN
AN DIE WILHELMSHAVENER ZEITUNG